
Krankentaggeld & Unfall
Lohnfortzahlung absichern, Mitarbeitende schützen (KTG/UVG).
- BerufsunfallObligatorisch versichert
- NichtberufsunfallZusätzlich ab acht Wochenstunden
- KrankentaggeldReduziert Risiko der Lohnfortzahlungspflicht
Mitarbeitendenabsicherung als Ganzes
Unfallversicherung und Krankentaggeld greifen an unterschiedlichen Punkten. Erst im Zusammenspiel entsteht eine lückenlose Absicherung der Mitarbeitenden.

Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung nach UVG ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Wir vergleichen die Prämiensätze der Anbieter, die sich je nach Branche deutlich unterscheiden.
- Berufsunfälle und Berufskrankheiten obligatorisch versichert
- Nichtberufsunfall zusätzlich ab acht Wochenstunden
- Prämienaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden

UVG-Zusatz
Höhere Lohnanteile, Privatabteilung im Spital und weitere Leistungen über das Obligatorium hinaus, ein wirksames Instrument der Mitarbeiterbindung.

Krankentaggeld
Die KTG-Versicherung übernimmt typischerweise 80 Prozent des Lohns während bis zu 730 Tagen und entlastet Ihre Lohnfortzahlungspflicht. Wartefrist und Leistungsdauer stimmen wir auf Ihre Liquidität ab.
- Nicht generell gesetzlich vorgeschrieben
- Kann durch GAV oder Arbeitsvertrag vorgesehen sein
- Reduziert Risiko der Lohnfortzahlungspflicht
Lohnfortzahlungspflicht
Fällt eine Mitarbeiterin länger aus, schulden Sie als Arbeitgeber Lohnfortzahlung, während die Arbeit liegen bleibt. Krankentaggeld- und Unfallversicherung machen dieses Risiko kalkulierbar.
UVG und Krankentaggeld im Überblick
Beide Versicherungen ergänzen sich, folgen aber unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.
Bereit für den Überblick?
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch, wir melden uns innert zwei Arbeitstagen mit einer strukturierten Einschätzung.
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