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Beratungsgespräch in einem modernen Büro

Berufliche Vorsorge

BVG-Lösungen mit fairen Konditionen für Betrieb und Belegschaft.

  • ObligatorischAb gesetzlich definiertem Mindesteinkommen
  • VerantwortungArbeitgeber verantwortlich für korrekten Anschluss
  • GestaltungsspielraumÜber das gesetzliche Minimum hinaus
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Berufliche Vorsorge

Bereit für den Überblick?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch, wir melden uns innert zwei Arbeitstagen mit einer strukturierten Einschätzung.

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Gespräch zur beruflichen Vorsorge im Büro

BVG-Beratung für Unternehmen

Ein Pensionskassenwechsel ist jeweils per Ende Jahr möglich, die Kündigungsfristen laufen früh ab. Wir führen den ganzen Prozess: Analyse, Ausschreibung, Mitarbeiterinformation, Umsetzung.

  • Obligatorisch ab gesetzlich definiertem Mindesteinkommen
  • Arbeitgeber verantwortlich für korrekten Anschluss
  • Gestaltungsspielraum über das gesetzliche Minimum hinaus
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Berufstätige Person bei einer kurzen Pause im modernen Büro

Mitarbeitende im Fokus

Überobligatorische Lösungen und Kaderpläne machen Ihr Unternehmen für Fach- und Führungskräfte attraktiver. Wir strukturieren Pläne, die zum Lohngefüge passen.

  • Stärkt Absicherung der Mitarbeitenden
  • Kann die Arbeitgeberattraktivität unterstützen
  • Regelmässige Überprüfung sichert langfristige Planbarkeit
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Beratungsgespräch zu beruflicher Vorsorge

Aktuelle Vorsorgesituation verstehen

Wir analysieren Ihren bestehenden Anschlussvertrag, holen Vergleichsofferten ein und zeigen transparent, wo Sie bei gleichen Leistungen sparen oder bei gleichen Kosten mehr bieten können.

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    Obligatorische und überobligatorische Vorsorge im Überblick

    Unternehmen können über das gesetzliche Minimum hinaus eigene Akzente setzen.

    CharakterObligatorium: Gesetzlich vorgeschriebenes MinimumÜberobligatorium: Freiwillige Erweiterung durch den Arbeitgeber
    GestaltungsspielraumObligatorium: Gesetzlich definiertÜberobligatorium: Individuell durch das Unternehmen gestaltbar

    Häufig gestellte Fragen

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zur beruflichen Vorsorge.

    Ja, für Arbeitnehmende ab einem gesetzlich definierten Mindesteinkommen ist der Anschluss an eine berufliche Vorsorge obligatorisch. Die genaue Schwelle wird periodisch angepasst.

    Das Obligatorium umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen, das Überobligatorium sind freiwillige Erweiterungen, die der Arbeitgeber zusätzlich anbieten kann.

    Eine attraktiv ausgestaltete Vorsorgelösung über das gesetzliche Minimum hinaus kann die Position des Unternehmens am Arbeitsmarkt unterstützen.

    Eine regelmässige Überprüfung, insbesondere bei Veränderungen der Unternehmens- oder Belegschaftsstruktur, ist sinnvoll für eine langfristig tragfähige Lösung.

    Wir verschaffen einen klaren Überblick über die bestehende Vorsorgesituation und entwickeln daraus eine Struktur, die Stabilität und Attraktivität verbindet.