
Krankenkasse: gleiche Leistung, tiefere Prämie.
In der Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich identisch. Der Unterschied liegt allein in der Prämie, dem Modell und der Franchise. Bei den Zusatzversicherungen dagegen unterscheiden sich die Anbieter stark. Genau dort setzen wir an.
- Prämien optimierenWir prüfen jährlich, ob Kasse, Modell und Franchise noch zu Ihrer Situation passen.
- Passende ZusatzversicherungWir vergleichen die Anbieter und stellen ein Paket zusammen, das zu Ihren Bedürfnissen passt.
- Wechsel ohne AufwandKündigung, Anmeldung und Fristen übernehmen wir für Sie.
Passt die eigene Krankenversicherung wirklich noch zur aktuellen Lebenssituation, oder wurde sie einmal abgeschlossen und nie wieder angeschaut?
Wir schauen genau hin.
Versorgung sinnvoll koordinieren
Grundversicherung, Zusatzversicherung und persönliche finanzielle Planbarkeit greifen nur dann sinnvoll ineinander, wenn sie gemeinsam betrachtet werden und nicht als einzelne, voneinander losgelöste Verträge.
Wir ordnen bestehende Policen, zeigen Überschneidungen und Lücken auf und entwickeln daraus eine Struktur, die zur aktuellen Lebenssituation passt.
Wichtige Termine für den Krankenkassenwechsel
Diese Fristen gelten für den Wechsel der Grundversicherung.
- 30. SeptemberDie neuen Prämien für das Folgejahr werden bekannt gegeben.
- 30. NovemberFrist für die ordentliche Kündigung auf Ende Jahr.
- 31. DezemberDer Wechsel per 1. Januar tritt in Kraft.
- 31. MärzBeim Standardmodell mit tiefster Franchise ist zusätzlich ein Wechsel per 1. Juli möglich.

Grundversicherung
Wir prüfen jährlich, ob Ihre Kasse, Ihr Modell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed) und Ihre Franchise noch zu Ihrer Situation passen. Den Wechsel erledigen wir für Sie: Kündigung fristgerecht, Anmeldung nahtlos, ohne Deckungslücke.
- Freie Wahl der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
- Gleiche gesetzliche Grundleistungen bei allen Anbietern
- Individuelle Wahl von Franchise und Versicherungsmodell
Die richtige Franchise wählen
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Grundversicherung Leistungen übernimmt. Die Höhe ist gesetzlich vorgegeben und frei wählbar.
| Franchise | Typ-Einordnung |
|---|---|
| CHF 300 | Ordentliche Franchise |
| CHF 500 | Wahlfranchise |
| CHF 1'000 | Wahlfranchise |
| CHF 1'500 | Wahlfranchise |
| CHF 2'000 | Wahlfranchise |
| CHF 2'500 | Wahlfranchise |
Beträge gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Eine passende Franchise besprechen wir gemeinsam anhand Ihrer persönlichen Situation. Allgemeingültige Empfehlungen dazu geben wir bewusst nicht.
Beratung anfragen
Zusatzversicherung
Ambulante Zusätze, Spitalversicherung, Zahnversicherung, Brillen, Alternativmedizin, Fitness. Wir vergleichen die Anbieter und stellen ein Paket zusammen, das Ihre Bedürfnisse abdeckt, ohne Sie mit Leistungen zu belasten, die Sie nie beziehen.
- Freiwillige Zusatzleistungen ergänzen die Grundversicherung
- Gesundheitsprüfung durch den Versicherer möglich
- Sinnvoll nur mit klarem Bezug zur eigenen Situation
Wechselservice
Den Wechsel erledigen wir für Sie: Kündigung fristgerecht, Anmeldung nahtlos, ohne Deckungslücke.
- Kündigung fristgerecht
- Anmeldung nahtlos
- Ohne Deckungslücke
Häufig gestellte Fragen zur Krankenkasse
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel.
Kündigung bis 30. November für einen Wechsel per 1. Januar. Beim Standardmodell mit tiefster Franchise ist zusätzlich ein Wechsel per 1. Juli möglich (Kündigung bis 31. März).
Nein. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Dort dürfen Anbieter Gesundheitsfragen stellen und Anträge ablehnen oder mit Vorbehalt annehmen. Deshalb: neue Zusatzversicherung immer zuerst abschliessen, alte erst danach kündigen. Wir koordinieren das.
Für Sie nichts. Wir werden von den Versicherungsgesellschaften mit einer marktüblichen Vermittlungsentschädigung vergütet. Details dazu stehen in unserer Erstinformation.
Versicherungswissen, das sich auszahlt.
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